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Mitteilung zu den endgültigen Netznutzungsentgelten Strom 2024

22.12.2023

Gemäß § 28 ARegV sind Netzbetreiber verpflichtet, jährlich zum 1. Januar die Netzentgelte anzupassen und zu veröffentlichen.

Die Regionetz GmbH hat die endgültige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Strom, entsprechend den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der Stromnetzentgeltverordnung und der Anreizregulierungsverordnung umgesetzt und die Netzentgelte zum 1.1.2024 veröffentlicht. Die nunmehr veröffentlichten Netznutzungsentgelte sind gegenüber der Veröffentlichung der vorläufigen Netzentgelte am 13.10.2023 deutlich gestiegen. Der Grund hierfür sind die ebenfalls stark gestiegenen Netznutzungsentgelte des vorgelagerten Netzbetreibers. Dies wiederum ist eine direkte Konsequenz des Wegfalls des angekündigten Zuschusses für Übertragungsnetzentgelte in Höhe von 5,5 Milliarden Euro für das Jahr 2024 und der daraus resultierenden Neuberechnung der Netzentgelte durch die Übertragungsnetzbetreiber, deren Netzentgelte auf die nachgelagerten Netzebenen durchschlagen.

Die Netzentgelte der Regionetz GmbH gelten für folgende Netzgebiete:

Aachen, Aldenhoven, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Jackerath, Jülich (Außengebiete), Linnich, Monschau, Rösrath, Ruppichteroth, Simmerath, Stolberg, Titz, Wachtberg.

Die endgültigen Preisblätter Strom 2024 finden Sie ab dem 21.12.2023 unter https://www.regionetz.de/service/downloads/downloads/  im Bereich Dokumente zum Strom.

Stand: 12.2023