Gasabrechnung nach G 685
Die Gasmengenermittlung sowie deren Abrechnung haben durch alle Marktteilnehmer in Deutschland nach eichrechtlichen Vorschriften und deren anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Maßgeblich sind hier die technischen Regeln des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.), speziell die Vorgaben des Arbeitsblattes G 685 sowie den zugehörigen Beiblättern. Mit der Anpassung des Arbeitsblattes G 685 ergeben sich erweiterte Anforderungen an z.B.: Brennwertermittlung für die Abrechnungszeitspanne und Festlegung von Höhenzonen.