Niederschlagswasser
Reduzierung der Niederschlagswassergebühr auf Grund von versickerungsfähigem Pflaster o.ä.
Die Stadt Aachen hat die STAWAG mit der Überprüfung der abflusswirksamen Flächen als Grundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr beauftragt. Zur Durchführung der Überprüfung bedient sich diese ihrer Tochter der Regionetz GmbH.
Werden für Terrassen, Einfahrten o.ä. versickerungsfähige Materialien verwendet, müssen für diese Flächen unter bestimmten Voraussetzungen keine Niederschlagswassergebühren entrichtet werden. Diese können Sie dem „Merkblatt zum Erhebungsbogen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr“ entnehmen (siehe Downloadbereich)
Die Versickerungsfähigkeit bzw. der fachgerechte Einbau der verwendeten Baumaterialien ist zu bestätigen. Hierzu finden Sie im Downloadbereich das entsprechende Formular. Dieses senden Sie zur weiteren Bearbeitung an STAWAG - Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG, Betrieb Abwasser, Lombardenstraße 12 - 22, 52070 Aachen bzw. an gebuehrenreduzierung(at)regionetz.de.