Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
In Anbetracht der komplexen globalen Wirtschaftsstrukturen setzen wir uns für eine Zukunft ein, in der Produkte und Dienstleistungen unter Einhaltung höchster ethischer Standards entstehen. Dabei bietet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, für uns einen maßgeblichen Rahmen. Wir sehen es als unsere Aufgabe, gemeinsam mit unseren Partnern und Zulieferern für eine nachhaltige Beschaffung zu sorgen und menschenrechtliche und umweltbezogene Pflichtverletzungen zu vermeiden.
Als Teil unserer Transparenzbemühungen und unseres Engagements für eine verantwortungsvolle Lieferkette ermutigen wir dazu, potenzielle oder nachweisliche Verstöße gegen die Bestimmungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes über unser Hinweisgebersystem zu melden. Die Vertraulichkeit Ihrer Meldungen sowie der Schutz Ihrer Identität sind dabei für uns selbstverständlich.
Weitere Details zur Umsetzung, Erreichbarkeit und Zuständigkeit im Rahmen des Beschwerdeverfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung.