Grundversorgung
Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Strom aus unserem Netz beziehen. Sollten Sie keinen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, werden Sie nach der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) zum Grundversorgungstarif beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers.
Grundversorger nach § 36 Abs.1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches zum gesetzlichen Feststellungstermin die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Die letztmalige Feststellung des Grundversorgers nach Maßgabe von § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG erfolgte zum 1. Juli 2024. Folgende Grundversorger wurden für das Netzgebiet der Regionetz GmbH ermittelt: