Messstellenbetrieb Strom
Der Gesetzgeber hat im September 2016 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft gesetzt. Hiermit hat er uns als grundzuständiger Messstellenbetreiber vorgeschrieben, flächendeckend moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme einzubauen.
Hierbei unterscheidet man zwischen der modernen Messeinrichtung, welche bei Stromverbrauchern mit einem Verbrauch von weniger als 6.000 kWh im Jahr verbaut wird und dem intelligenten Messsystem, welches z.B. bei einem Verbrauch von mehr als 6.000 kWh im Jahr eingebaut wird.
Der Einbau erfolgt bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, nach Ablauf der Eichfrist sukzessive bei allen Messstellen sukzessive bis 2032.