Ein Unternehmen der STAWAG

Wiederinbetriebnahme nach Sperrung des Gaszählers* 

Wann und wie erhalten Sie wieder Gas?

Wenn Sie Ihren Gaslieferanten Ihre Zahlung nachweisen, erfolgt seitens des Lieferanten (Ihres Energieversorgers)  eine Mitteilung an uns (den Netzbetreiber).

Von Ihnen ist dann noch Folgendes zu veranlassen:

  • Beauftragen Sie zu Ihren Lasten einen konzessionierten Gas-Installationsbetrieb Ihrer Wahl 1,2
    Teilen Sie dem Installateur unbedingt die Zählernummer des zu entsperrenden Zählers mit.
    Der Gas-Installateur meldet uns über den üblichen Inbetriebsetzungsauftrag die Wiederinbetriebnahme an. Danach vereinbart er mit uns und Ihnen einen gemeinsamen Termin für die Öffnung des Gaszählers.

Der  gemeinsame Termin läuft wie folgt ab:

  1. Unser Mitarbeiter entsperrt den Gaszähler.
  2. Der von Ihnen beauftragte Installateur führt die dazu notwendigen Prüfungen durch und nimmt die Kundenanlage und die Gasgeräte in Betrieb.

Die erfolgte Entsperrung inklusive des Zählerstandes wird dann von uns Ihrem Lieferanten mitgeteilt.
 

* beinhaltet nicht die Schutzsperrung aus technischen Gründen 
1 Je nach Umfang der notwendigen Prüfungen kann der Rechnungsbetrag mehrere hundert Euro (€) betragen.
2 Eine Auswahl der im Netzgebiet der Regionetz ansässigen zugelassenen Installationsunternehmen finden Sie hier: https://r-eg.de/regionetz/