FAQ zum § 14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE)
Die Bundesnetzagentur hat mit Ihrer Festlegung vom 27.11.2023 Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen festgelegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur - 14a
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bitte verwenden Sie hierzu ab dem 10.01.2024 unser Anmeldeportal: Ladeinfrastruktur (regionetz.digital)
Hier finden Sie eine FAQ-Liste zu möglichen weiteren Fragen zum Download. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.