Anmeldung der Ladeinfrastruktur
Warum muss die Ladeinfrastruktur beim Netzbetreiber angemeldet werden?
Ob im öffentlichen Raum, auf gewerblichem oder auf privatem Gelände – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge muss beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden.
Dazu sind alle Betreiber von Ladeeinrichtungen seit der Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung im März 2019 verpflichtet.
Die Anmeldung erfolgt im Regelfall vor der Errichtung durch den beauftragten Elektroinstallateur. Hier geht es zur Anmeldung.
Millionen E-Fahrzeuge können künftig das Stromnetz deutlich belasten, wenn sie alle gleichzeitig mit hoher Leistung laden und Netzbetreiber bei Versorgungsengpässen nicht eingreifen können.
Aus Sicht des Stromnetzes sind Elektrofahrzeuge neue, mobile Stromverbraucher mit relativ großer Leistung und hohem, schwer planbarem Energiebedarf. Ladevorgänge belasten das Netz zusätzlich und können weiteren Netzausbau notwendig machen. Das muss aber nicht sein, wenn Elektromobilität vorausschauend und gezielt ins Stromsystem integriert wird.
Daher ist es wichtig, das jeder seine Ladesäule beim seinem Netzbetreiber anmeldet.
Da vermehrt Anbieter mobile Wallboxen mit CEE-Anschluss anbieten, beachten Sie bitte unbedingt, dass ebenfalls eine Anmeldepflicht besteht und in jedem Falle eine technische Überprüfung durch den Installateur notwendig ist.
Weitere Informationen finden Sie aber auch in den Technische Anforderungen.
Interessante Hintergrundinformationen zum intelligenten (gesteuerten) Stromnetz liefert das Video “Shary Reeves erklärt, wie im Stromnetz der Zukunft gesteuert wird - VDE|FNN“: