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Vorläufige Netznutzungsentgelte Strom veröffentlicht

13.10.2023

Die Regionetz GmbH hat die vorläufige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Strom nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der Gasnetzentgeltverordnung und der Anreizregulierungsverordnung umgesetzt und die voraussichtlichen Netzentgelte am 13.10.2023 veröffentlicht.

Die Regionetz GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte Strom für das Jahr 2024 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2024 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.

Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der vorläufigen Netzentgelte sind die noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze. Weiterhin weist die Regionetz GmbH darauf hin, dass sich die voraussichtlichen Entgelte aufgrund von Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten sowie gesetzlichen Abgaben und Umlagen ändern können.

Die vorläufigen Preisblätter Strom 2024 finden Sie ab dem 13.10.2023 unter

https://www.regionetz.de/service/downloads/downloads/

im Bereich Dokumente zum Strom.

Stand: 13.10.2023