Vorläufige Netznutzungsentgelte Gas veröffentlicht
29.09.2023Die Regionetz GmbH hat die vorläufige Kalkulation der Netznutzungsentgelte Gas nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der Gasnetzentgeltverordnung und der Anreizregulierungsverordnung umgesetzt und die voraussichtlichen Netzentgelte am 02.10.2023 veröffentlicht.
Gemäß § 20 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, spätestens zum 15. Oktober die voraussichtlichen Netzentgelte des Folgejahres zu veröffentlichen, auch wenn u.U. wesentliche Parameter zur Bestimmung der Entgelte noch nicht bekannt sind.
Die Regionetz GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für Gas für das Jahr 2024 gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG abgesehen wurde.
Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2024 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen, weshalb eine Anpassung zum 01.01.2024 nicht auszuschließen ist.
Die vorläufigen Preisblätter Gas 2024 finden Sie ab dem 02.10.2023 unter
https://www.regionetz.de/service/downloads/downloads/
im Bereich Dokumente zum Gas.