Anschlussbedingungen
Der Netzbetreiber Regionetz ist ab dem 8. November 2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck (NAV, NDAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477 ff) jedermann an sein Niederspannungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten bzw. an das Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle bereits bestehenden Netzanschlussverhältnisse, die durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV vom 21. Juni 1979 begründet worden sind, sowie für alle am 8. November 2006 bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Elektrizitätsnetz zur Entnahme von Strom in Niederspannung bzw. einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz zur Entnahmen von Gas in Niederdruck nutzen.
Die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverordnungen können Sie sich hier herunterladen. Die Dateien liegen außerdem in den Geschäftsräumen der Regionetz, Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen, für Sie aus.
Die ergänzenden Bedingungen der Regionetz zu den oben genannten Verordnungen sowie das Preisblatt Inbetriebsetzung und standardisierter Netzanschluss gemäß NAV und NDAV finden sie in unserem Downloadbereich.